Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stockstadt a. Main, B 469, Abschnitt 100, km 0,0, Ri. Seligenstadt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 103 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung
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