In Stolpen-Altstadt, auf der S 164, gegenüber Schule wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 11 km/h überschritten. Gemessen wurden 41 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Verwarnungsgeld von 25,00 € wurden erhoben.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
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