In Straubing, Eichendorffstraße, vor Kindergarten wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h überschritten. Gemessen wurden durch Radarmessung mit Frontfoto 49 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörungsbogen

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