Mit 30 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h in Sulz a.N., BAB 81, km 638,800, Stuttgart – Singen außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Messung Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto ergab 150 km/h.
Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle :Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung
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