Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Sulzemoos, A 8 West, Ri. München, Abschnitt 460, km 0,830 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 150 km/h bei zulässigen 120 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 30 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung

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