Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Sulzemoos, A 8 West, Ri. München, Abschnitt 460, km 0,830 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 30 km/h bei zulässigen 120 km/h. Mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed wurden 150 km/h mit Foto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung
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