In Sulzemoos, A 8 West, Ri. München, Abschnitt 460, km 0,830 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 50 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit  Foto ergab 150 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung

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