Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Treuchtlingen, OT Bubenheim, K WUG 5, Abschnitt 220, km 0.040, Ri. Wettelsheim mit 33 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 83 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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