in Weiden i.d. OPF, A 93, Abschnitt 520, km 2.140, Ri. Holledau, wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto 139 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung

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