Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Weimar, Lindenberg, ggü. Hnr. 19, ortsauswärts mit 18 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 68 km/h. Beweismittel: Messung mit D1 TraffiStar S 350 MiniRack und Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Weimar übersandt.
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