Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Willmanns auf der L 2601, Ortsdurchfahrt mit 30 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 60 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.

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