Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 05.04.2016 in Simmelsdorf, auf der A 9, Ri. München, Abschnitt 500, km 1,1 außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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