Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Geiselwind, A 3, Ri. Passau / Linz, Abschnitt 520, km 9,9 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 102 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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