Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Germaringen, auf der B 12, im Abschnitt 640, bei km 2.9, in Richtung München. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 38 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed 138 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenbefragung

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