In Dillingen a.d. Donau, B 16, Abschnitt 1530, km 1,220, Ri. Höchstädt wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 53 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 153 km/h mit Foto.

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende  Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung

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