Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Waischenfeld, St 2191, im Abschnitt 680, bei km 0,750, Ri. Behringersmühle die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-Einseitensensor ES3.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 81 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörung wurde durch Bußgeldstelle Straubing übersandt.Bußgeldstelle Straubing
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