Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Großenhain, auf der Öhringer Str., i. H altes Umspannwerk, Rtg. Zschauitz mit 24 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 74 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stadt Großenhain übersandt.

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