Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 68,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 43,50 m in Augsburg, B 17, Ri. Landsberg am Lech, Abschnitt 780, km 0.719 wurde bei einer Geschwindigkeit von 137 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 25,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 mit Video und Foto festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen

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