Auf der BAB 38, Buhla, Leipzig- Göttingen, km 48.5 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h überschritten. Die Lasermessung mit Foto ergab 111 km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung

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