Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 4, Jagdberg, Richtung Dresden, bei km 174.739, Überholspur wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 106 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.
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