Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 4, Jena, Richtung Dresden, in Höhe km 170.760, 2. Überholspur die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 112 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Piezomessung mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 32 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Zeugenfragebogen

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