Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 4, Jena, Richtung Erfurt, in Höhe km 170.670, 3. Überholspur die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Piezomessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 101 km/h

Verletzte Vorschriften:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Formular Anhörung

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