Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 71, Grabenfeld, Schweinfurt, AD Süd Harz, km 154.6 – 153.1, Eichelbergtunnel. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Foto 108 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Formular Anhörung

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