Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 71, Heldrungen, Richtung Sangerhausen, bei km 21,0 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Piezomessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 48 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Dokumentiert wurden 128 km/h mit Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung
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