Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 71, Heldrungen, Richtung Sangerhausen, bei km 21,0
wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 80 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 20 km/h. Beweismittel: Piezomessung und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.
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