Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 71, Zella-Mehlis, Richtung Schweinfurt, bei km 125,2, Lastspur die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 99 km/h durch Piezomessung mit Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 19 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Formular Anhörung
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