Der Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, Schleifreisen, München – Berlin, km 187,0, Überholspur am 02.03.2016 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden mit Piezomessung 122 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

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