Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, Schleifreisen, München – Berlin, km 187,0, Überholspur am 24.03.2016 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die Piezomessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 41 km/h bei zulässigen 100 km/h, dokumentiert wurden 130 km/h mit Beweisfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
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