Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 1355, Wintersdorf, Lehma die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 126 km/h mit durch Lasermessung mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung
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