Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 25.06.2016 auf der BAB 4, Mühlberg, Frankfurt – Dresden, km 231,0 – 230,0 um 23 km/h, bei zulässigen 130 km/h festgestellt. Die durchgeführte Lasermessung mit Foto ergab 153 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

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