Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Poppenricht, B 85, Abschnitt 1240, km 0.600, Ri. Amberg. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit
Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto 119 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung

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