In 94501, Aidenbach, St 2109, Alderbacher Straße, Höhe Hs.-Nr. 2 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät Einseitensensor 77 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende  Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern übersandte Anhörungsbogen

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