Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ansbach, B 14, Abschnitt 220, km 0.150, Windmühlenberg, Ri. Nürnberg mit 16 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 dokumentierte mit Foto 76 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung

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