Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Barbing, A 3 Nord, Ri. Frankfurt, Ab 1120, km 5.000 mit 25 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 145 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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