Mit 21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h in Eching, auf der A 9, AK Neufahrn (68), AN 1080, Ast G-Z, Neben-Fahrbahn A92, Ri. BAB außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed und Foto ergab 81 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung
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