Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Faulbach, St 2315, Abschnitt 150, km 1,75, Ri. Hasloch mit 28 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 98 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage-PoliScan FM1 in Enforcement Trailer und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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