Der erforderliche Abstand wurde in Frasdorf, auf der A 8 Ost, München, AB 1160, km 3,84 nicht eingehalten. Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 65,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 24,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 mit Video, Foto festgestellt.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung
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