Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Fürth, Cadolzburger Straße 94, Ri. Berlinstraße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 16 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Foto 46 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg übersandte Vordruck Anhörung

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