Mit 19 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in Fürth, Cadolzburger Straße, ggü. 81, FR Berlinstraße innerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto ergab 49 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg übersandte Formular Zeugenbefragung

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