Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 11.05.2016 in Gruibingen, auf der A 8, km 160,235, Stuttgart – München wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 127 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Die Messung wurde mit Lasergerät, Vitronic PoliScan Speed durchgeführt. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe von übersandt.
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