Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 22.02.2016 in Lindau, Bodensee, A 96,  Ri. München, Abschnitt 120, km 0,35 mit 42 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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