Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lüdenscheid, Rahmedestraße, FR Heedfelder Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 11 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 61 km/h mit Frontfoto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Lüdenscheid übersandte Vordruck Anhörung

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