Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in München, Balanstr. G 132, stadteinwärts. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Frontfoto 47 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle München übersandte Vordruck Zeugenbefragung
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