Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Nürnberg, K N 4, Abschnitt 140, A 73, Ri. Feucht wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 82 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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