Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nürnberg, auf der Schnieglinger Straße 25, Ri. Kirschgartenstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 35 km/h 57 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Messung mit Lasergerät und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg übersandte Vordruck Anhörung

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