Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Ringelai, K FRG 9, Abschnitt 180, km1.100, Ri. Perlesreut um 43 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 103 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung

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