Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rohrbach, auf der A 9, Ri. Berlin, Abschnitt 1000, km 3,7 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 20 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8 ergab 100 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung

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