Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Saaldorf-Surheim, B 20, Abschnitt 420, km 1.560, Höhe Pendelhagen, Ri. Laufen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 10 km/h bei zulässigen 120 km/h. Mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 wurden 130 km/h mit Foto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung
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