Mit 28 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in Weiden, i.d.OPf., Latsch, Hs.Nr. 5, Ri. B 470 innerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8 mit Foto ergab 58 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung
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