Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 19.04.2016 in Zwickau, OT Oberrothenbach, Altenburger Straße 58/60, FR Zwickau um 6 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 36 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät, Foto. Verwarngeld von 15,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Zwickau
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